„Für unsere Freundin würden wir besser verhandeln!“
Am 16.2.2023 verkündete die Vorsitzende des Bundesarbeitsgerichts ein Urteil, welches vermutlich in die Geschichte eingehen wird. Der Klage von Susanne Dumas, nämlich dass sie genauso viel Geld wie ihr männlicher Kollege verdienen möchte, wurde stattgegeben. Auch wenn der Arbeitgeber sich mit „Der andere habe halt besser verhandelt“ verteidigte, ließ das Gericht diese Begründung nicht gelten und unterstellte diesem stattdessen „Diskriminierung des Geschlechts“.
Dieses Urteil ist ein Meilenstein in Richtung Gleichberechtigung, aber Bestsellerautorin und Schlagfertigkeitstrainerin Nicole Staudinger erinnert: „Wir dürfen darauf weder vertrauen noch uns ausruhen.“ Aus ihrer Erfahrung ist es nach wie vor so, dass sich Frauen mit ihren eigenen Gehaltsverhandlungen sehr schwertun.
„Vermutlich wäre es für uns einfacher, für unsere Freundin zu verhandeln als für uns selbst. Ich habe, wenn ich ganz ehrlich bin, noch nie eine Frau in einem Unternehmen, Konzern oder als Teilnehmerin erlebt, die von sich aus und mit Freude das Gespräch zu einer höheren Vergütung initiiert hat.“
Das Urteil ist zwar definitiv ein Schritt in die richtige Richtung, aber es befreit uns nicht von der Eigenverantwortung der Kommunikation.
Un-kommuniziert gekündigt
Doch was passiert, wenn wir es nicht schaffen unseren Wunsch oder besser unsere Forderung zu kommunizieren?
Wir nehmen zunächst das Gefühl des „Ich werde ungerecht behandelt“ mit nach Hause. Und vielleicht auch am nächsten Morgen wieder mit zur Arbeit. Dieses Gefühl sorgt weder dafür, dass wir uns auf die Arbeit freuen, noch, dass wir in die Verhandlung gehen.
„Ich erlebe oft Frauen, die darauf hoffen, dass der Chef oder die Chefin mit einer Gehaltserhöhung ums Eck kommen.“
Während unser WAS WILL ICH aber die höhere Bezahlung ist, ist das WAS WILL ICH der Chefin gewinnbringend und daher kostensparend zu wirtschaften. Und weil diese WAS WILL ICHs eben oft auseinanderdriften und wir uns nicht trauen das Gespräch zu suchen, wird un-kommuniziert gekündigt.
Daher rät Staudinger trotz des Urteils: „Sucht doch bitte auch von Euch aus das Gespräch! Und wenn es ein Gespräch zur Gehaltsverhandlung ist, darf das alleinige Argument ‚Ich will so viel verdienen wie mein Kollege gerne noch mit den eigenen unverzichtbaren Leistungen für die Firma unterstützt werden.“
Konflikte und Missverständnisse, die zu Kündigungen führen, sind aber längst nicht nur finanzieller Natur. Oft liegen sie auch in der Tätigkeit als solcher, Urlaubsabstimmungen oder bei Homeoffice- oder Anwesenheitspflicht. Diese Differenzen haben alle eines gemeinsam: Nur durch Kommunikation können sie gelöst werden. Und zwar von beiden Seiten aus.
Damit es eben nicht zu un-kommunizierten Kündigungen kommt, empfiehlt Staudinger, sich stets dieser drei Dinge bewusst zu werden (unabhängig von welcher Seite!)
- Was will ich?
Was will ich von diesem Job (Gehalt, Verantwortung, Erfüllung, Sinnhaftigkeit, Arbeitszeit…) und was will ich als Unternehmer:in von meiner Mitarbeiterin (eigenständiges Arbeiten, unternehmerisches Denken, Umsatzziele…)?
- Menschenbild
Welches Menschenbild habe ich von meinem Gegenüber? Es macht einen Unterschied, ob ich denke: „Meine Chefin sitzt nur auf dem Geld und will mich ausnutzen“ oder „Die Mitarbeiterin taugt eh nix und will nur mehr Geld!“
- Reflexion
Gute Kommunikation ist das ständige Eingestehen der eigenen Fehlbarkeit! Wir kommen schneller ans Ziel, wenn ich mir eingestehe, dass meine Forderung vielleicht übers Ziel hinausgeschossen war.
Übrigens: Susanne Dumas hatte kommuniziert und nachverhandelt und trotzdem nicht ihr Ziel erreichen können. Wenn dieser Weg der Kommunikation ausgenutzt ist, dann zeigt Dumas ganz wundervoll, dass man sich auch auf anderen Ebenen sein Recht „erstreiten“ kann.
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